14.07.17 Weiterbildungsförderung Bildungsprämie
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die Förderbedingungen des Prämiengutscheins überarbeitet: Seit dem 01.07.17 können auch Weiterbildungen über 1.000 Euro bezuschusst werden.
Damit ist die Förderung unserer Lehrgänge möglich, wenn Weiterbildungsinteressierte die weiteren Voraussetzungen erfüllen. Die bisher geltende Altersgrenze von 25 Jahren und der Ausschluss von Rentnern wurden abgeschafft. Pro Kalenderjahr ist der Einsatz eines Prämiengutscheins möglich.
Weitere Informationen zum Prämiengutschein und zur zweiten Komponente des Förderprogramms, dem Weiterbildungssparen, finden Sie hier.